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    Medizinrecht und Versicherungsrecht
    Dies sind die zwei Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwalt Dr. Tamm spezialisiert und mit wenigen Ausnahmen ausschließlich tätig ist. Denn eine hohe Beratungsqualität setzt nach unserer Überzeugung eine Beschränkung auf einige wenige Rechtsgebiete voraus.

    Dieser Philosophie entspricht es, dass Dr. Tamm sich auch in wissenschaftlicher Tiefe mit dem Medizinrecht befasst hat und 2006 mit einer Arbeit zum Arzthaftungsrecht und Heilpraktikerrecht promoviert wurde (Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten). Dr. Tamm ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht, eine Kombination zweier Fachanwaltschaften, die sich besonders in allen Bereichen des Versicherungsrechts als ideal erwiesen hat, in denen es um gesundheitliche Fragen geht (Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld, Unfallversicherung, Krankenversicherung).

    Im Medizinrecht vertritt die Kanzlei Mandanten vor allem dann, wenn Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlungsfehler geltend gemacht werden. Meistens steht der Vorwurf einer fehlerhaften Operation im Raum, beispielsweise an der Wirbelsäule, den Kniegelenken oder der Hüfte. Aber auch die Haftung für Fehler bei der Entbindung, die einen Geburtsschaden zur Folge hatten, ist Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit von Dr. Tamm. Neben den spezialisierten juristischen Kenntnissen im Medizinrecht sind dabei auch medizinische Grundkenntnissen unerlässlich, insbesondere um in der Lage zu sein, medizinische Sachverständigengutachten, mit denen Klageverfahren regelmäßig stehen oder fallen, hinterfragen zu können. Das Beratungsangebot der Kanzlei im Bereich Medizinrecht beschränkt sich jedoch nicht auf den Bereich der Haftung für Behandlungsfehler oder für fehlerhafte Medizinprodukte, sondern erstreckt sich umfassend auf alle im Gesundheitssektor auftretenden Fragestellungen.

    Auch das Versicherungsrecht wird von der Kanzlei umfassend betreut. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch beim Recht der Personenversicherungen, wobei der Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung ein Spezialgebiet bildet, für das Dr. Tamm eine besondere Expertise hat, und in dem die Kanzlei seit vielen Jahren sehr erfolgreich tätig ist. Als unseres Wissens nach erste Kanzlei in Würzburg und Umgebung hat sich Dr. Tamm von Beginn an gezielt besonders darauf spezialisiert, Mandanten bereits bei der Antragstellung zu vertreten, um auf diese Weise langjährige und oft zermürbende Klageverfahren zu vermeiden. Gerade wenn es um psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen geht, zeigt die Erfahrung, dass Mandanten, die erst nach Ablehnung ihres Antrags anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, oft an die Grenze ihrer Kräfte kommen, wenn sie vom Versicherer gezwungen werden, den Klageweg zu beschreiten, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

    Die Tatsache, dass die Ablehnungsquote bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente die höchste aller Versicherungsbereiche ist, macht deutlich, wie wichtig es ist, bereits den Antrag sehr sorgfältig vorzubereiten. Die Einreichung durch einen auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Rechtsanwalt verleiht dem Antrag dabei besonderen Nachdruck. Eine bereits am 03.09.2013 im Bundesjustizministerium durchgeführte Anhörung bestätigte, dass es Betroffenen ohne fachkundige Hilfe oft schon nicht möglich ist, ihre Ansprüche in richtiger Weise anzumelden, so dass diese bereits deshalb scheitern können. Lesen Sie hier das Interview, das Dr. Tamm mit der Zeitung Prima Sonntag zu diesem Thema führte: “Ohne Hilfe scheitern viele schon am Antrag”. Weiterführende Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit sowie einige Referenzen finden Sie hier.

    Im Lebensmittelrecht vertritt die Kanzlei Lebensmittelunternehmer unter anderem dann, wenn diese mit dem Vorwurf von lebensmittelrechtlichen Verstößen konfrontiert sind, beispielsweise in Zusammenhang mit der Hygiene oder der Kennzeichnung von Produkten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Lebensmittelrecht liegt jedoch in der Beratung und Vertretung von Herstellern und Vertreibern von Nahrungsergänzungsmitteln. Diese berät Dr. Tamm beispielsweise im Zusammenhang mit der Health-Claims-Verordnung (VO EG Nr. 1924/2006) oder Novel-Food-Verordnung (VO EU 2015/2283).

    Dr. Tamm betreut sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und ist bundesweit sowie für US-Mandanten tätig
    Die Rechtsgebiete der Kanzlei
     

    Rechtsanwalt Dr. Burkhard Tamm

    Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht

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