Dr. Tamm – Anwalt für Unfallversicherungsrecht

Wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung, so existieren auch im Bereich der Unfallversicherung eine Vielzahl von Stolpersteinen, die von Versicherungsnehmern übersehen werden können. Die Versicherungsbedingungen sehen enge Fristen vor, die unbedingt einzuhalten sind, um Ansprüche nicht zu gefährden. Dabei zeigt die Erfahrung der Kanzlei, dass diese Fristen und die Anforderungen an die einzureichenden Nachweise teilweise selbst Versicherungsvermittlern nicht geläufig sind, so dass eigentlich berechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern unnötig in Gefahr geraten.

Vielfach berufen sich Versicherer für die Ablehnung von Ansprüchen darauf, ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne läge gar nicht vor, oder auch darauf, die geltend gemachten Unfallfolgen seien im Wesentlichen auf eine beim Versicherungsnehmer bereits vorhandene Vorschädigung oder Vorerkrankung zurückzuführen und nicht auf das Unfallereignis. Angesichts der oft existentiellen Bedeutung der Leistungen aus der Unfallversicherung sollte frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden, um dem Antrag auf Gewährung von Leistungen zum Erfolg zu verhelfen.

Welche Fristen Sie in der Unfallversicherung beachten müssen, erfahren Sie hier: FAQ