Dr. Burkhard Tamm

Dr. Burkhard Tamm, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, wurde nach seinem Abitur von 1990 bis 1993 bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse zum Sozialversicherungsfachangestellten ausgebildet. Dort war er bis zum Beginn seines Studiums im Jahr 1994 weiter als Sachbearbeiter tätig.

Von 1994 bis 2000 studierte er an den Universitäten Bayreuth und Würzburg Rechtswissenschaften. Sein Erstes Staatsexamen bestand er im Jahr 2000 mit Prädikat. Sein Prüfungswahlfach waren dabei das Handels- und Gesellschaftsrecht.

Im Jahr 2003 wurde Dr. Tamm zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, am 14.11.2006 wurde er mit der medizinrechtlichen Arbeit „Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten“ am Lehrstuhl Strafrecht III, Prof. Dannecker in Bayreuth mit magna cum laude zum Dr. jur. promoviert.

Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im Bereich des Medizinrechts und des Versicherungsrechts ist Dr. Tamm berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.

Seit dem 01.04.2011 ist Dr. Tamm in eigener Kanzlei tätig und hat sich in Form einer Kooperation als Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias A. Degelmann verbunden.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Bund der Versicherten (BdV)
  • Gründungsmitglied des Vereins DialogMedizinRecht, Würzburg

Weitere Korrespondenzsprache: Englisch