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Medizinrecht, Versicherungsrecht und Lebensmittelrecht, dies sind die drei Schwerpunktbereiche, in denen RA Dr. Burkhard Tamm spezialisiert und ausschließlich tätig ist. Denn nur durch Beschränkung auf einige wenige Rechtsgebiete ist nach seiner Überzeugung gewährleistet, dass der jeweils bearbeitete Sachverhalt auch in der Tiefe so durchdrungen wird, dass mögliche Nachteile für den Mandanten abgewendet oder aber auch in solchen Fällen Erfolge erzielt werden können, in denen dies am Anfang der Bearbeitung vielleicht noch zweifelhaft schien. Dieser Philosophie entspricht es, dass RA Dr. Tamm sich auch in wissenschaftlicher Tiefe mit dem Medizinrecht befasst hat und 2006 mit einer Arbeit zum Arzthaftungsrecht promoviert wurde (m.c.l). RA Dr. Tamm ist seit November 2010 auch Fachanwalt für Medizinrecht und umfangreich als Autor und Referent für medizinrechtliche Themen tätig. Im Medizinrecht berät er beispielsweise in Fragen des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Gesellschaftsrechts. Zudem vertritt er Mandanten im Zusammenhang mit einer Haftung für Behandlungsfehler, insbesondere, wenn es um Geburtsschäden geht. Im Pharmarecht berät und vertritt RA Dr. Tamm Apotheken und pharmazeutische Hersteller, beispielsweise wenn es um den Entwurf von Verträgen oder um Fragen der Herstellungserlaubnis oder der Zulassung von Arzneimitteln geht. Das Beratungsangebot von RA Dr. Tamm im Bereich Medizinrecht erstreckt sich umfassend auf alle im Gesundheitssektor auftretenden Fragestellungen. Im Bereich des Versicherungsrechts vertritt er Mandanten u.a. in Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen der privaten Krankenversicherung oder aus Sachversicherungen. Eine besondere Expertise besitzt Dr. Tamm jedoch im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Versicherungsrecht bildet. Im Lebensmittelrecht vertritt RA Dr. Tamm Lebensmittelbetriebe, beispielsweise in verwaltungs- oder strafrechtlichen Verfahren, wenn der Vorwurf von lebensmittelrechtlichen Verstößen erhoben wird. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Lebensmittelrecht liegt jedoch in der Beratung und Vertretung von Herstellern und Vertreibern von Nahrungsergänzungsmitteln. Diese berät er beispielsweise bei der Erstellung von Etiketten, der Vertragsgestaltung oder auch im Zusammenhang mit der Health-Claims-Verordnung (VO EG Nr. 1924/2006). Dr. Tamm betreut sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und ist bundesweit sowie für US-Mandanten tätig:
Artikel “Neuer Hygiene-Skandal im Klinikum Fulda - was Patienten wissen sollten”:
Informationen zum “PCB-Skandal” bei der Firma ENVIO in Dortmund erhalten Sie hier: Informationen zu den Aufklärungspflichten des Arztes im Zusammenhang mit der Anwendung der Regionalen Chemotherapie (RCT) bei Brustkrebs erhalten Sie hier: Informationen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Sachen “Salmonellenepidemie im Klinikum Fulda im Jahre 2007” erhalten Sie hier: Informationen zur Klage von RA Dr. Tamm gegen Air France (AG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.12.2008, Az. 29 C 1524/08-46) wegen Einsatz von Insektiziden (Desinsektion unter Anwendung der blocks-away-method) erhalten Sie hier: Informationen zum Schmerzensgeld bei Geburtsschäden erhalten Sie hier: Informationen zu Berufsunfähigkeit (BUZ) und zum “Burn-Out-Syndrom” erhalten Sie hier:
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